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  • Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?

Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?

Frage:
Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet?
 
Antwort:
Die Iqāmah (Gebetsaufruf) und der Adhān (Gebetsruf) sind „Fardu Kifāyah“. Es ist für die Betenden verpflichtend (Wadjib), dass einer von ihnen den Adhan (Gebetsruf) und Iqāmah (Gebetsaufruf) macht. Wenn sie aber ohne Adhan und Iqāmah beten, dann ist das Gebet zwar gültig, aber alle anwesenden sündigen. Es ist für sie verpflichtend, Adhan und Iqāmah zu machen. Wenn sie aber beten, ohne vorher Adhan und Iqāmah gemacht zu haben oder ohne Iqāmah gemacht zu haben, das heißt, sie haben zwar den Adhan gemacht, aber nicht die Iqamah, dann ist zwar das Gebet gültig, aber sie sündigen alle. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat stets den Adhān gemacht. Er pflegte Bilal anzuordnen, den Adhān und die Iqāmah zu machen. Es hat sich in der Schari’ah gefestigt, dass es notwendig ist,  Adhān und Iqāmah zu machen, vor allem bei den fünf obligatorischen Gebeten. Was jedoch das ‘īd-Gebet anbetrifft, so hat diese weder Adhan noch Iqāmah. Das gleiche verhält es sich auch bei dem Istisqa`-Gebet, auch dieses Gebet hat weder Adhān noch Iqāmah. Bei den fünf obligatorischen Gebeten verhält es sich aber anders. Wenn die rechte Zeit für das Gebet anbricht, ist der Adhān in dem jeweiligen Land, aber auch für den Reisenden, verpflichtend. Wenn man dann zum Gebet aufsteht, dann ist die Iqamah erforderlich. Es ist die Art von Iqāmah, die bekannt ist. Wie gesagt, es ist eine „Fardu Kifāyah“. Wenn einer von den Leuten aus dieser Stadt oder dieser Gruppe von Reisenden diesem nachkommt, entfällt die Pflicht für alle anderen Anwesenden. Doch wenn sie es alle unterlassen und es keiner macht, dann sündigen alle. Das Gebet ist aber trotzdem gültig.
 

„Nur ’Alad-Dārb“

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