Geschenke annehmen von den Nicht-Muslimen während ihrer Festlichkeiten
Wie lautet das Urteil bezüglich dem Annehmen von Geschenken und Geld von den Nicht-Muslimen zum Anlass des Neujahrs?
Antwort:
Das Feiern des Neujahrs ist von den erneuerten Festlichkeiten, unabhängig davon, ob es in den muslimischen oder Nicht-Muslimischen Ländern gefeiert wird. Und die Erneuerung ist verboten. Und genauso ist alles was damit zusammenhängt an Geschenken und Festlichkeiten verboten. Es ist somit nicht erlaubt Geld anzunehmen von den Leuten dieses Festes, seien es Muslime oder Nicht-Muslime. Und wer es (das Geld) angenommen hat, sollte es wieder zurück geben, wenn man dazu im Stande ist.
Und falls nicht, kann man das Geld einem Wohltätigkeitsprojekt zukommen lassen, mit der Absicht, dass man sich von diesem verbotenem Geld trennt. Und nicht mit der Absicht Sadaqah zu geben, denn die Sadaqah ist nicht erlaubt außer, dass das Geld aus erlaubtem Erwerb kommt. Und dieses Geld ist nicht aus erlaubtem Erwerb.
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