Einige wichtige Worte zur Auswanderung (Hidschrah)
Frage:
Unser Scheich, Möge Allah sie beschützen.
Viele unserer Brüder, die in diesem Land sesshaft sind, haben die Absicht es zu verlassen. Einige von ihnen streben nach dem, was es möglich macht, doch die meisten haben keinen Erfolg darin.
Was ist Ihr Ratschlag an sie? Und begehen diejenigen Sünde, die nicht nach streben, was die Auswanderung möglich macht? Möge Allah sie segnen.
Antwort Scheich Prof. Dr. ‘Abdullāh al-Buchārī:
Derjenige, der dazu in der Lage ist, zu gehen und zu Allah und seinen Gesandten ﷺ auszuwandern, nicht etwa um etwas von der Dunja zu erlangen oder um einem (weltlichen) Interesse hinter her zu rennen, für den ist es, gemäß seines Vermögens und seiner Fähigkeit, verpflichtend sich damit zu beeilen.
Die Aufgliederung der Gelehrten bezüglich der Hidschra, von diesen nicht muslimischen Ländern zu den Ländern des Islams, ist bekannt. Und zwar, dass die Hidschra zwei Kategorien hat: Plicht und Erwünscht.
Wenn die Wahrzeichen der Religion und ihre gewaltigen heiligen Riten nicht verrichtet werden können und von ihnen abgehalten wird, dann ist sie (die Auswanderung) für die Menschen verpflichtend, wenn sie dazu in der Lage sind.
Wenn aber die heiligen Riten verrichtet werden, dann ist in diesem Fall die Auswanderung erwünscht. Obwohl es besser ist, wenn sie sich damit beeilen, so wie es ihnen möglich ist.
Dieser religiöse Ritus (die Hidschra) ist wie andere Riten des Islams, welche durch das Können und das Vermögen geregelt sind.
Was aber einige Leute anbelangt, welche auf unkorrekte und illegale Weise, in einige islamische Länder reisen und gesetzeswidrig sesshaft werden, der setzt sich und wer mit ihm ist der Demütigung und der Gewalt der Polizisten usw. aus, die verpflichtender Weise der Wahrung und dem Schutz des Landes nachgehen. So dass sie erniedrigt und vielleicht auch gewaltsam behandelt werden. Wir wissen es nicht (was passieren kann), Allah weiss es am besten.
So gebührt es sich nicht für den Menschen, sich solchen Situationen auszusetzen, auf welche er verzichten kann.
Wer also nicht auf korrekte und legale Art und Weise einen Ort findet, der ist nicht dazu in der Lage, und Allah legt keiner Seele mehr auf als sie zu tragen vermag. Doch soll er sich diese Sache einreden und innerlich bereit sein, bis er (dann wirklich) dazu in Lage sein ist. Dies ist, was verpflichtend und nötig ist.
Ebenfalls unterstreiche ich die Notwendigkeit der Tatsache, dass die Hidschra zu Allah und seinem Gesandten ﷺ sein muss. Sowie im Hadith von ‘Umar verzeichnet ist: «Die Taten sind gemäss den Absichten und jede Person bekommt was sie beabsichtigt hat. Wessen Hidschra also zu Allah und Seinem Gesandten ﷺ ist, dessen Hidschra ist zu Allah und Seinem Gesandten ﷺ. Und wessen Hidschra dafür ist etwas von der Dunja zuerlangen oder für eine Frau, die er heiraten möchte, so ist dessen Hidschra für das, wofür er ausgewandert ist.»
So pass auf diese wichtige und gewaltige Sache auf, oh Diener Allahs.
Quelle: 02. offene Sitzung mit Scheich 'Abdullah al-Buchārī
Übersetzt von Mosa Khalaf