Das Freitags- und Gemeinschaftsgebet in der Zeit der geschlossenen Moscheen
بسم الله الرحمن الرحيم
Ash-Scheich 'Abdul-Muhsin al-‘Abbād, Allah bewahre ihn, sagte:
«Mir wurde, am 03.07.1441 (27.2.2020) eine Frage von einem Iraker vorgelegt, in der er nach dem Ausfallen des Freitags- und Gemeinschaftsgebet fragte, auf Grund der Epidemie, welche zuletzt auf der Welt ausbrach. So antwortete ich, dass dies nicht wegfällt, und dass dessen Einhaltung von den Gründen der Entfernung der Plage ist. Diese Frage war am Anfang des Geschehnisses, und diese (Antwort stützte sich darauf), dass niemand vom Gemeinschaftsgebet, welches jeweils durchgeführt wird, wegbleiben darf. Wenn aber das Land das Verrichten des Freitags- und Gemeinschaftsgebets in den Moscheen untersagt, dann gibt es keine Möglichkeit das Freitagsgebet in den Häusern zu verrichten. Das Gemeinschaftsgebet aber, wird (dann) vom Mann mit seinen Kindern in den Häusern verrichtet. Diese Antwort pflegte ich (danach) zu geben, wenn ich über dieses Thema gefragt wurde und dies ist es, was ich und meine Kinder in meinem Haus tun. Weder ich, noch meinesgleichen, der Studenten des Wissens dürfen sich dem widersetzen, was in dieser Sache, vom Komitee der grossen Gelehrten, ausgeht.
Ich bitte Allah, mächtig und majestätisch ist Er, diese Plage und jede Plage zu entfernen und dieses Land, die Regierung sowie das Volk vor jedem Übel zu beschützen und dass Er die Herrscher und die Beherrschten, in ihm, für jede Sache unterstützt deren Ende, im Dies- und im Jenseits, lobenswert ist und dass er die Zustände der Muslime an jedem Ort verbessert und ihnen Verständnis in der Religion und Standhaftigkeit auf der Wahrheit gibt, Er ist gewiss allhörend und erhörend.»
25.7.1441 (20.3.2020)
Übersetzt von Mosa Khalaf